Fachschule für Gesundheitsfachberufe
Herzlich willkommen in unserer Fachschule
Unsere Fachschule wurde 2004 gegründet, verfügt über insgesamt 180 Ausbildungsplätze (60 Auszubildende pro Jahrgang) und ist eine staatlich genehmigte Einrichtung. Wir bieten eine Pflegeausbildung auf höchstem Niveau. Dabei begleiten wir die Auszubildenden individuell durch alle theoretischen und praktischen Lernprozesse. Sie erhalten eine fundierte und praxisnahe Ausbildung, werden ein wichtiger Teil der Pflege unserer Patienten und Bewohner, erlangen spezielle medizinische Kenntnisse und arbeiten dabei zusammen im Team mit verschiedenen Berufsgruppen.
Zum Ausbildungsstart im September 2020 wurden die bisherigen Ausbildungsberufe des Gesundheits- und Krankenpflegers (m/w/d), Gesundheits- und Kinderkrankenpflegers (m/w/d) und Altenpflegers (m/w/d) in der generalistischen Ausbildung zum Pflegefachmann (m/w/d) zusammengeführt. Die Grundlage für die Ausbildung bildet das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG, in der Fassung vom 17. Juli 2017). Dabei stellt der theoretische Unterricht (2100 Stunden) die Grundlage für die praktische Ausbildung (2500 Stunden) dar.
Schulleitung
Elena Jornitz
Schulleitung
Langenfelder Straße 8
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695/609-19 10
Sekretariat
Manuela Beuthan
Sekretariat
Langenfelder Straße 8
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695/609-19 00
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann
Verlauf der Ausbildung
Der Ausbildungsvertrag wird mit dem Klinikum Bad Salzungen GmbH oder der Seniorenpflege Bad Salzungen GmbH geschlossen.
Für die generalistische dreijährige Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann kann man sich jederzeit bewerben. Ausbildungsstart ist immer am 1. September.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Beginn: jeweils zum 1. September des Jahres
Abschlussprüfung: Ende des 3. Ausbildungsjahres in Form einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Nach erfolgreicher dreijähriger Ausbildung in der Theorie und Praxis, erhält der/die Auszubildende einen staatlich anerkannten Abschluss.
Entwicklungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten nach der Ausbildung
Nach der Ausbildung ergeben sich vielfältige Entwicklungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Klinikum und/oder dessen Tochtergesellschaften. Die Ausbildung ist natürlich bundesweit anerkannt, so dass die Gesundheits- und Krankenpfleger nicht nur in Krankenhäusern sondern auch in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen Einsatzmöglichkeiten finden.
Als Pflegefachfrau/ -mann können Sie unabhängig von Ihrem Vertiefungsbereich später in der Altenfpflege, der Kinderkrankenpflege oder der Gesundheits- und Krankenpflege in ambulanten oder stationären Einrichtungen arbeiten. Ihre Entfaltungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Klinikum Bad Salzungen und dessen Tochtergesellschaften wie der Seniorenpflege oder dem MVZ sind damit enorm vielfältig.
Zugangsvoraussetzungen
Die wichtigsten Voraussetzungen ist die Feude am Beruf und am Umgang mit Menschen!
Wenn Sie Menschen jeden Alters in gesundheitlich schwierigen Situationen begleiten und unterstützen wollen, erfüllen Sie bereits sehr wichtige Voraussetzungen.
Wenn weitere unten genannte Voraussetzungen gegeben sind, würden wir uns über Ihre Bewerbung freuen!
Bewerbung
Bitte reichen Sie zur Bewerbung folgende Unterlagen ein:
- Bewerbungsschreiben, aus dem die Motivation zum Berufswunsch hervorgeht
- Lebenslauf
- aktuelle Zeugnisse bzw. Abschlusszeugnis
- bei Schulabschlüssen, die im Ausland erworben wurden: die Zeugnisanerkennung, eine Notenübersicht in deutscher Sprache sowie ein Sprachzertifikat mindestens der Stufe B2
- Nachweise und Beurteilungen über Praktika und berufsbezogene Tätigkeiten (BFD, FSJ)
- Ärztliches Attest über die Berufseignung inkl. Bescheinigung, frei von ansteckenden Krankheiten zu sein. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist zusätzlich die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses über die Berufseignung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz notwendig.
Die Ausbildungsvergütung
Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Ausbildungsvergütung kann je nach Träger der praktischen Ausbildung variieren. Es fallen keine Lehrgangsgebühren an.