Ärztliche Verordnung web
Viele Erkrankungen werden durch die Ernährung wesentlich beeinflusst bzw. zum Teil auch verursacht. Hierzu zählen z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen der Verdauungsorgane, Adipositas, Diabetes mellitus und viele andere. Durch eine gezielte Umstellung der Ernährung kann man die Behandlung der Erkrankung sinnvoll ergänzen und den Therapieerfolg positiv beeinflussen. Professionelle Hilfe bieten qualifizierte Ernährungsberater. Sie führen Patientenschulungen auf Grundlage einer Ärztlichen Verordnung entsprechend der vorliegenden Erkrankung und Indikation durch. 

Die fachgerechte Ernährungsberatung wird nach § 43 Satz 1 Nr. 2 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst, sofern deren Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt bescheinigt wird. Die Bezuschussung der Beratung ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich und erfolgt immer nach Einzelfallentscheidung. Die Beratung wird als Einzelberatung oder in der Kleingruppe mit max. 5 Teilnehmern (mit gleicher Indikation) durchgeführt. Gerne beraten wir Sie, in welchen Umfang eine Beratung für Sie sinnvoll ist und unterstützen Sie bei der Antragstellung zur Kostenübernahme. Weiter Informationen können Sie unserem Infoblatt entnehmen, auf welchem wir die wesentlichen Inhalte zum Ablauf zusammengestellt haben.